Garantiebestimmungen
I. Allgemein
Trisport AG legt im Grundsatz Wert auf einen guten und schnellen After Sales Service zur Unterstützung ihrer Fachhändler und zur Zufriedenheit derer Kunden.
Bei einem technischen Problem mit einem Gerät wenden sich Endkunden in einem ersten Schritt an den Einzelhändler, bei dem sie das Gerät gekauft haben, denn es besteht aufgrund des Kaufs eine Vertragsbeziehung zwischen dem Endkunden und Einzelhändler als Verkäufer.
Die in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist für Verarbeitungs- und Materialfehler beträgt zwei Jahre. Zur Erbringung der Garantieleistungen müssen die Geräte zum Fachhändler zurückgebracht werden (Bring-In Garantie). Um bei ausgewählten Sortimentsteilen oder Grossgeräten eine reibungslose und einfache Garantieabwicklung sicherzustellen, behebt Trisport in Absprache mit dem Fachhändler als Verkäufer und dem Endkunden aus Kulanz eine Störung auch Vor-Ort beim Kunden.
II. Was umfasst die Garantieleistung?
- Die Garantielaufzeit beginnt ab dem Kaufdatum laut Quittung (bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf). Die Garantie gilt auch für Zweitkäufer und ist somit übertragbar.
- Falls ein Recht auf Garantie besteht und der betreffende Mangel nicht mit Hilfe des Händlers oder eines Service-Mitarbeiters von Trisport AG über telefonische oder andere nicht Vor-Ort stattfindende Unterstützung behoben werden kann, wird das Gerät oder das betreffende Geräteteil ausgetauscht oder repariert. Eine Reduktion des Kaufpreises sowie Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Es steht im alleinigen und freien Ermessen von Trisport AG, welche Garantieleistung jeweils erbracht wird. Sollte im Falle des Austausches eines Gerätes oder Geräteteils das betreffende Gerät oder der betreffende Geräteteil nicht mehr verfügbar sein, kann Trisport AG die entsprechende Garantieleistung durch Lieferung eines ähnlichen und gleichwertigen Gerätes oder Geräteteils erfüllen.
- Garantieleistungen, wie z.B. die Lieferung von Ersatzteilen oder Reparatur, verlängern die Garantiezeit nicht. Die Lieferung eines Ersatzgerätes löst eine neue Garantielaufzeit aus.
- Durch Manipulation an den Geräten und Produkten und nicht mit dem Hersteller oder Trisport AG abgestimmten Eingriffen erlischt die Garantie.
- Die Hinweise in der Montage-/Trainingsanleitung (Aufbau, Aufstellung, Sicherheit, Anwendung, Wartung) sind unbedingt zu beachten. Die Nichtbeachtung führt zu einem Verlust der Garantie.
- Die Garantieleistungen beschränken sich auf Geräte, die über Trisport importiert und vertrieben wurden.
III. Was ist von der Garantie ausgeschlossen?
- Mängel aufgrund von unvollständiger, ungenügender, fehlerhafter oder instruktionswidriger Montage oder Installation.
- Mängel im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Abnutzung des Gerätes bzw. der Geräteteile und mögliche Folgeschäden.
- Ersatz oder Reparatur von Verschleissteilen (Batterien, Keilriemen, Lenkerüberzüge, Verstellmechanismen etc.).
- Mängel aufgrund unsachgemässer oder zweckfremder Handhabung oder Manipulation, nicht mit dem Hersteller oder Trisport AG abgestimmter Eingriffe in das Gerät, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Trainingsanleitung, unzureichender Pflege und Wartung, Korrosion und Oxidation durch Feuchtigkeit oder Schweiss, unsachgemässem Transport, Lagerung oder Nutzung ausserhalb des Wohnbereichs (z.B. in der Garage, Wintergarten, Balkon etc.) oder absichtlicher oder fahrlässiger Beschädigung.
- Geringfügige Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nicht beeinträchtigen.
- Gebraucht gekaufte Geräte
- Ausstellungsgeräte
- Nicht Erbringen des Kaufnachweises durch Kaufbeleg/Quittung/Kassenzettel.